Mitgliedschaft

Sollten Sie Interesse an der Mitgliedschaft im Verein haben, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung:
Telefon: 0561-2879914, e-Mail: mail@pixel-ev.de oder über das Kontaktformular

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person oder juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins anerkennt. Mitglieder erhalten Stimmrecht.
  2. Als förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person aufgenommen werden, welche die Arbeit des Vereins finanziell unterstützen möchte. Fördermitglieder sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt. Die Mitgliederversammlung kann einen jährlichen Mindestbeitrag für Fördermitglieder festlegen.
  3. Ehrenmitglied kann jede natürliche Person werden, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung ernannt. Sie haben kein Stimmrecht.
  4. Die Aufnahme eines Mitglied setzt dessen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vereinsvorstand voraus. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Entscheidung, auch die Ablehnung des Antrags, kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
  5. Gegen einen ablehnenden Bescheid des Vorstand kann der Antragsteller innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids eine schriftliche Beschwerde beim Vorstand einlegen. Über diese Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
  6. Die Mitgliedschaft endet:
    1. durch eine schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand,
    2. mit dem Tod des Mitglieds bzw. mit der Auflösung der juristischen Person,
    3. durch Ausschluss aus dem Verein.
    Ein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Beiträge besteht nicht.
  7. Der Vorstand ist berechtigt Mitglieder aus dem Verein auszuschließen, die gegen die Ziele und Interessen verstossen oder dem Ansehen des Vereins schaden. Der Auschluss hat schriftlich zu erfolgen.
  8. Gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstands kann der Antragsteller innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids eine schriftliche Beschwerde beim Vorstand einlegen. Über diese Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit. Solange ruht die Mitgliedschaft.
  9. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Höhe und Fälligkeit von Mitglieds- bzw. Fördermindestbeiträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.